Ortspräferenz
Ortspräferenz
Jeder Bewerber gibt in dem online-Bewerbungsformular eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte an:
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg oder
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Hinweis: Es entstehen dem Bewerber im Bewerbungsverfahren keine Vor- oder Nachteile durch die Angabe einer Ortspräferenz!
Zuordnung zu einem Studienort
Es stehen für die Universitäten Magdeburg und Halle jeweils 6,3% der Studienplätze zur Verfügung. Das sind 12 oder 13 Studienplätze je Universität. Die Zuordnung zu einem Studienort richtet sich nach dem erreichten Listenplatz aufgrund der Ergebnisse im Auswahlverfahren. Bei den Bewerbern der ersten Listenplätze wird die Ortspräferenz berücksichtigt. Sind die für einen Studienort verfügbaren Studienplätze ausgeschöpft, erfolgt die Zuordnung der übrigen Bewerber – unabhängig von der Angabe der Ortspräferenz - an den Studienort, für den noch Studienplätze zur Verfügung stehen.