Vertragliche Verpflichtung: öffentlich-rechtlicher Vertrag
FAQ: Vertragliche Verpflichtung – öffentlich-rechtlicher Vertrag
Was ist Inhalt des Vertrages?
Ein Muster des abzuschließenden Vertrages finden Sie hier.
Bitte lesen Sie den Vertrag sorgfältig. Die Bewerbung auf einen Studienplatz im Rahmen der Landarztquote ist an die Verpflichtung zu einer zehnjährigen hausärztlichen Tätigkeit in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region oder einer Region mit sog. lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt gebunden. Die gesetzliche Regelung schreibt eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 € vor, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.
Wann wird der Vertrag unterschrieben?
Diejenigen Bewerber/ Bewerberinnen, die im Rahmen der Landarztquote ausgewählt werden, erhalten den Vertrag zur Unterschrift. Der unterschriebene Vertrag ist Bedingung, damit die Bewerber/ Bewerberinnen der Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet werden können. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt den Zulassungsbescheid.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Nein, der Vertrag ist nicht kündbar. Er endet, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt wurden oder ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. In allen anderen Fällen ist die Vertragsstrafe grundsätzlich zu zahlen (zu Härtefallregelungen: siehe unten).
Was passiert, wenn ich einen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bestehe?
Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn ein Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach den zulässigen Prüfungsversuchen endgültig nicht bestanden wird und eine entsprechende Bescheinigung der Universität vorgelegt wird.
Was passiert, wenn ich trotz Bestehens des erforderlichen Abschnitts der Ärztlichen Prüfung das Studium abbreche?
In diesem Fall wäre die Vertragsstrafe zu zahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein von der zuständigen Stelle anerkannter Härtefall vorliegt (siehe unten).
Was passiert, wenn ich die geforderte ärztliche Weiterbildung, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigt, nicht absolviere?
Die Vertragsstrafe wird fällig, wenn nach erfolgreichem Abschluss des Studiums keine Weiterbildung aufgenommen wird, die mit Anerkennung des Facharztes zur Aufnahme der hausärztlichen Tätigkeit berechtigt.
Gibt es Härtefallregelungen?
In besonderen Härtefällen kann auf die Zahlung der Vertragsstrafe ganz, teilweise oder zeitweise verzichtet werden. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet die zuständige Stelle im konkreten Einzelfall. Dabei müssen gewichtige und außergewöhnliche Umstände aufgetreten sein, die nicht vorhersehbar waren, dem Einfluss des Bewerbers/ der Bewerberin entzogen sind und die ihnen die Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im Sinne der Verpflichtung unzumutbar machen. Ein solcher Härtefall liegt insbesondere bei eigenen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen vor.