Landarztquote & Tätigkeitsregionen
FAQ: Landarztquote & Tätigkeitsregionen
Was bedeutet die „Landarztquote“ für Sachsen-Anhalt?
Mit der Landarztquote werden 6,3 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an diejenigen Bewerber/ Bewerberinnen vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder in Regionen mit sog. lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.
Für die Zulassung zum Medizinstudium gelten andere Auswahlkriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Warum gibt es die Landarztquote?
Die Landarztquote wurde als eine weitere Maßnahme eingeführt, um die hausärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, wo bereits heute der Hausarztmangel spürbar ist. In Sachsen-Anhalt sind ca. 1.400 Hausärzte tätig. Davon ist ein Drittel 60 Jahre und älter. Für Hausärzte, die in den Ruhestand gehen möchten, wird es immer schwieriger, einen Nachfolger für die Praxis zu finden.
Wer trifft die Auswahlentscheidung im Rahmen der Landarztquote?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt wurde als zuständige Stelle bestimmt und trifft die Auswahlentscheidung. Das Ministerium hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt mit der Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens beauftragt, sodass Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Kontakt zu Mitarbeiterinnen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt haben werden.
Welche Regionen sind (drohend) unterversorgt?
Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sog. lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.
Die folgende Karte zeigt beispielhaft die Situation in Sachsen-Anhalt zum 01.07.2021. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft diese Feststellung in regelmäßigen Abständen, sodass sich zukünftig Änderungen ergeben können.
- Darstellung der (drohend) unterversorgten Regionen in Form einer Landkarte (Feststellung gilt bis 30.06.2026)
- Zuordnung der Gemeinden zu den jeweiligen Regionen
Kann ich später eine Gemeinschaftspraxis eröffnen oder in einer Anstellung als Arzt arbeiten?
Sie können Ihre ärztliche Tätigkeit in verschiedener Form aufnehmen. Es ist möglich, in einer Gemeinschaftspraxis tätig zu werden, als angestellter Arzt in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum zu arbeiten oder eine eigene Praxis zu eröffnen.