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Bewerbungs- und Auswahlverfahren

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FAQ: Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung eingegangen ist und wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist?

Sofern Ihre Bewerbung fristgerecht elektronisch und schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eingegangen ist, erhalten sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ebenfalls per E-Mail werden Sie informiert, wenn Sie an dem spezifischen Studierfähigkeitstest teilnehmen können.  

Wie erfolgt der Studierfähigkeitstest?

Die Teilnahme an dem Studierfähigkeitstest ist verpflichtend, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Der Test wird online absolviert. Inhalt des Tests sind Fragestellungen zur allgemeinen Studierfähigkeit sowie Fragestellungen zur Motivation und persönlichen Eignung für eine hausärztliche Tätigkeit in einer ländlichen Region.

Wie oft findet der Test statt?

Je Bewerbungsdurchgang wird ein Termin angeboten. Der Termin zum Test wird allen teilnahmeberechtigten Bewerbern per E-Mail bekanntgegeben. Sofern Sie nicht an dem Termin teilnehmen können, werden Sie aus dem aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Werden Bewerbungskosten erstattet?

Nein! Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (z.B. Kosten für die Beglaubigung der Unterlagen oder Portokosten) sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Test entstehen, werden nicht erstattet.

Kann ich meine Bewerbung wieder zurückziehen?

Ja, die Bewerbung kann bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres schriftlich zurückgenommen werden. Maßgeblich ist der Posteingang bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Welche Bewerber erhalten den Studienplatz?

Die Auswahl der Bewerber/ Bewerberinnen für die Landarztquote Sachsen-Anhalt richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert. Es kann eine Gesamtpunktzahl von maximal 100 erreicht werden.

Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:

  • Abiturdurchschnittsnote                                                       10 %
  • Testergebnis des Studierfähigkeitstests                              50 %
  • Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit      40 %    

Für die Auswahlkriterien werden einzelne Punktwerte gebildet (Kommastellen werden abgeschnitten, es wird nicht gerundet). Die einzelnen Punktwerte ergeben in Summe den Gesamtpunktwert. Der Gesamtpunktwert ist ausschlaggebend für den Listenplatz.

Eine Beispielsrechnung zur Ermittlung des Gesamtpunktwerts finden Sie hier.

Was passiert, wenn mehrere Bewerber den gleichen Gesamtpunktwert erreichen und den letzten Listenplatz einnehmen?

Nehmen im Auswahlverfahren nach den zugrundeliegenden Kriterien mehr Bewerber die letzten zu berücksichtigenden Listenplätze ein als zugelassen werden können, entscheidet das Los. Das Losverfahren erfolgt mittels eines elektronischen Zufallsgenerators und wird dokumentiert.

Wonach richtet sich die Zuordnung zu einem Studienort?

Es stehen für die Universitäten Magdeburg und Halle jeweils 6,3 % der Studienplätze zur Verfügung. Das sind 12 oder 13 Studienplätze je Universität. Die Zuordnung zu einem Studienort richtet sich nach dem erreichten Listenplatz aufgrund der Ergebnisse im Auswahlverfahren. Bei den Bewerbern der ersten Listenplätze wird die Ortspräferenz berücksichtigt. Sind die für einen Studienort verfügbaren Studienplätze ausgeschöpft, erfolgt die Zuordnung der übrigen Bewerber – unabhängig von der Angabe der Ortspräferenz - an den Studienort, für den noch Studienplätze zur Verfügung stehen.

Welche Auswirkungen hat die Angabe einer Ortspräferenz auf die Auswahlkriterien?

Keine! Wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und die Rangliste erstellt wurde, werden die Ortspräferenzen – soweit dies möglich ist – berücksichtigt. Siehe dazu auch die vorherige Frage.

Wer erlässt die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide?

Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt die Zulassungsbescheide. Grundlage dafür ist, dass die zuständige Stelle (das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt) der Stiftung für Hochschulzulassung die Angaben zu den ausgewählten Bewerbern und den zugeteilten Studienorten übermittelt. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt erlässt die ablehnenden Bescheide an die Bewerber, die keinen Studienplatz über die Landarztquote erhalten haben.

Welche Auswirkungen hat die Bewerbung im Rahmen der Landarztquote auf das Hauptverfahren?

Diejenigen Bewerber/ Bewerberinnen, die eine Zulassung im Rahmen der Landarztquote erhalten, werden von der Stiftung für Hochschulzulassung automatisch vom Hauptverfahren ausgeschlossen.

Diejenigen Bewerber/ Bewerberinnen, die keine Zulassung im Rahmen der Landarztquote erhalten, können weiterhin am Hauptverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung teilnehmen.

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