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Nachteilsausgleich

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Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote

Im Rahmen der Bewerbung für die Landarztquote Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, der zur Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote führen kann.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein Gutachten beizufügen. Das Gutachten muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist in elektronischer und schriftlicher Form eingereicht sein. Für den Fall, dass Sie einen Antrag stellen möchten, kümmern Sie sich rechtzeitig um ein entsprechendes Gutachten!

Über den Antrag auf Nachteilsausgleich wird eine Entscheidung im konkreten Einzelfall getroffen.

Schulgutachten

Im Rahmen der Antragstellung muss nachgewiesen werden, wie sich die geltend gemachten Umstände auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben. Es sind beglaubigte Kopien der Schulzeugnisse und ein Gutachten der Schule (nicht der Lehrer!) einzureichen. Sofern sich das Gutachten der Schule auf fachärztliche Gutachten oder Ähnliches bezieht, sind diese Unterlagen ebenfalls in beglaubigter Kopie beizufügen.

Pädagogisch-psychologisches Gutachten

Wenn die Schule schriftlich bescheinigt, dass ein entsprechendes Gutachten nicht erstellt werden kann, z. B. aufgrund einer zu kurzen Verweildauer in der Schule, in der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, ist ein pädagogisch-psychologisches Gutachten einzureichen. Das Gutachten muss von einer sachverständigen Person ausgestellt sein, die sowohl über den Abschluss einer pädagogischen als auch psychologischen Ausbildung verfügt. Die Bescheinigung der Schule, dass ein entsprechendes Gutachten nicht erstellt werden kann, ist als beglaubigte Kopie einzureichen.

Hinweis: Bei der Entscheidung über die Anträge auf einen Nachteilsausgleich werden die von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelten Grundsätze entsprechend angewendet. Die Grundsätze sind auf den Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung einsehbar.

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