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Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/2025 ist abgelaufen!

 

Was ist die Landarztquote?

Mit der Landarztquote werden 6,3 Prozent der Medizinstudienplätze als Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder Regionen mit sog. lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt sind zum jetzigen Zeitpunkt fast 250 Hausarztstellen nicht besetzt. Besonders betroffen sind die ländlichen Regionen. Die Landarztquote ist eine von zahlreichen Maßnahmen, die hausärztliche Versorgung auch zukünftig zu sichern.

Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sog. lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.

Was ist das Besondere an der Landarztquote?

Die Abiturnote spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Vielmehr zählen eine Berufsausbildung/Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf. Eine Liste der anerkennungsfähigen Berufe ist hier zu finden. Eine praktische Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus kann ebenfalls anerkannt werden, wenn die Tätigkeit mindestens sechs Monate ausgeübt wurde. Insgesamt werden aus allen entsprechenden Tätigkeiten maximal 48 Monate gewertet.

Ein weiteres Kriterium ist das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests. Der Test wird schriftlich abgelegt, dauert einen Tag und findet online statt.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

  • Abiturdurchschnittsnote                                                        10 %
  • Testergebnis des Studierfähigkeitstests                                  50 %
  • Berufsausbildung / Berufstätigkeit/praktische Tätigkeit             40 %

Ein Berechnungsbeispiel ist hier zu finden.

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